Rauchmelderpflicht
Als Rauchmelder oder Brandmelder bezeichnet man hierzulande alle Geräte, die im Falle eines Brandes aufgrund von Rauchentwicklung in privaten Wohnungen ebenso wie in öffentlichen Einrichtungen Alarm auslösen können. Auch wenn die Gefahr durch Wohnungsbrände heutzutage längst nicht mehr so akut ist wie noch vor wenigen Jahrzehnten: Noch immer bergen kleine bis kleinste Zündquellen das Potenzial, in Deiner Wohnung unbemerkt und schnell einen großen Brand auszulösen. Feuer ist genau deswegen so gefährlich und unberechenbar, weil man die Geschwindigkeit und Fläche seiner Ausbreitung nur allzu leicht unterschätzt. Schnell kann deshalb ein Wohnungsbrand so übergreifend werden, dass ein handelsüblicher Feuerlöscher längst nicht mehr ausreicht. Genau hier kommen Rauchmelder ins Spiel.
Wo soll der Rauchwarnmelder montiert werden?
In jedem Schlafzimmer, Kinderzimmer und Fluren, die als Fluchtwege aus einem Aufenthaltsraum dienen, sind Rauchmelder Pflicht (siehe Mindestausstattung, bzw. Mindestschutz). … Insbesondere in Baden-Württemberg gilt: Ein Rauchmelder muss überall dort installiert sein, wo Menschen „bestimmungsgemäß“ schlafen.
Wie viele Rauchmelder pro Raum?
Generell gilt die Faustformel: Ein Rauchmelder pro 60 Quadratmeter Raumfläche. Entsprechend wird bei einem Raum von über 60 Quadratmetern ein zweiter Melder benötigt. Bei über 120 Quadratmetern drei Rauchwarnmelder. Und so weiter.
Wird ein Raum von Stellwänden, Teilwänden oder großen Möbeln unterbrochen, kann es sinnvoll sein, einen zusätzlichen Rauchmelder zu installieren – auch wenn der Raum kleiner als 60 Quadratmeter ist.
Batteriewechsel gehören bei Rauchmeldern fast der Vergangenheit an. Denn Rauchmelder mit fest-verbauter Zehnjahresbatterie werden immer mehr zum Standard. Trotzdem gibt es noch einige Modelle mit austauschbaren Batterien, dazu zählen vor allem Rauchmelder mit App-Anbindung oder Smart Home-Rauchmelder.