Begriff

Unter dem Begriff Gefahrenmeldeanlage (GMA) werden alle Alarmanlagen, die in der Lage sind Gefahren selbständig zu erkennen oder Nutzereingaben zu Gefahren zu verarbeiten und mittels Fernmeldetechnik zu melden, zusammengefasst. In Deutschland ist die DIN VDE 0833 Teil 1 die zentrale Norm zur Planung, Errichtung und Betrieb dieser Anlagen. Zweck ist es die Gefahren für Sachwerte und Leben durch Einbruch, Überfall und Feuer zuverlässig zu erkennen und zu melden. Für Brandmeldeanlagen gilt der Teil 1 gemeinsam mit dem Teil 2 der DIN VDE 0833. Die DIN VDE 0833 Teil 3 (VDE 0833-3) hingegen gilt gemeinsam mit dem Teil 1 für Einbruch- und Überfallmeldeanlagen.

Rauchmelder Wartung

Bestandteile einer GMA

Eine GMA besteht mindestens aus folgenden Teilen:

  • Zentrale (GMZ)
  • Melder zusammengefasst in Meldergruppen
  • Energieversorgung
  • Signalgeber (optisch/ akustisch)
  • Bedienelemente
  • Übertragungseinrichtungen

Eine GMA muss über zwei voneinander unabhängige Energiequellen verfügen. Störungsmeldungen sowie Alarme sind an eine ständig besetzte Stelle weiterzuleiten. Dies wird häufig von Leitstellen wahrgenommen.

Nach DIN VDE 0833 muss für Gefahrenmeldeanlagen ein Betriebsbuch geführt werden. Bei der Fertigstellung (technische Abnahme) stellt der Errichter dem Betreiber ein Installationsattest aus.

Die DIN VDE 0833-3 verweist In Bezug auf die Anforderungen der Alarmausgabe auf die DIN EN 50131-1 VDE 0830-2-1.[5] Im allgemeinen Sprachgebrauch werden drei Alarmarten unterschieden:

Stiller Alarm

Dieser Alarm wird hauptsächlich bei Überfallmeldeanlagen (ÜMA) eingesetzt. Das dient dem Personenschutz, da ein Täter als unberechenbar einzustufen ist und nicht feststellen soll, dass Bedrohte einen Alarm ausgelöst haben. Beim stillen Alarm werden keine Signalgeber angesteuert. Es erfolgt jedoch eine sofortige Alarmierung einer Notruf- und Serviceleitstelle bzw. der Polizei gemäß ÜEA-Richtlinie.[6]

Akustischer Alarm

Beim diesem örtlichen Alarm ertönt ein lauter Signalton. Die Normen bezeichnen dies als Externalarm. Dieser soll im Objekt anwesende Personen warnen bzw. in das Objekt eingedrungene Täter möglichst schnell in die Flucht schlagen, was (bei Erfolg) eine Schadensminimierung zur Folge hat.

Nach DIN VDE 0833-3[7] ist eine Alarmgabe über akustische Signalgeber an die anonyme Öffentlichkeit grundsätzlich zu unterlassen. Zur Abschreckung von Tätern können akustische Externsignalgeber im Sicherungsbereich installiert werden. Eine Montage außerhalb des Sicherungsbereiches ist nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig. Wenn die Nachbarn durch häufige Falschalarme erheblich gestört werden, muss der Außenalarm abgeschaltet werden.[8]

Optischer Alarm

Optische Externsignalgeber können zusätzlich installiert werden. Sie müssen für die hilfeleistenden Kräfte gut sichtbar sein und das überwachte Objekt eindeutig kennzeichnen.[1] Die optische Anzeige darf unbegrenzt erfolgen und erlischt beim Unscharfschalten des ausgelösten Sicherungsbereichs oder nach der Löschung des Alarms.